The Economics Coach

Das demokratische Unternehmen (2)

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In Teil 1 habe ich erklärt, warum Unternehmen mit Aktionären und Patriarchen und auch staatliche Unternehmen nicht wirklich geeignet sind, die Bedarfe der Bevölkerung zu decken. In diesem Teil stelle ich dir nun das Modell eines Unternehmens vor, das keine Eigentümer hat und unabhängig agiert. In der BEconomy bewegen sich diese Unternehmen zwischen Kooperation und Wettbewerb.

Zunächst: Was genau ist mit „eigentümerlos“ gemeint? Das lässt sich am besten an einem Beispiel erklären, denn solche Unternehmen gibt es bereits, wenn auch nur sehr wenige. Dazu gehört der schwäbische Naturkosmetik-Hersteller Wala („Dr. Hauschka“). Hier haben die früheren Gesellschafter (interessanterweise Privatpersonen) 1987 ihre gesamten Anteile auf eine neu gegründete Stiftung übertragen. Wala, das Unternehmen, führt seine Gewinne aber nicht an die Stiftung ab. Vielmehr dient die Stiftung nur als Vehikel dafür, dass es keine „physischen“ Eigentümer mehr gibt. Der Stiftungsrat wirkt allein wie eine Art Aufsichtsrat, der den Wala-Vorstand einsetzt und kontrolliert.

Jetzt stell‘ dir einfach vor, ein Unternehmen würde nicht umgewandelt, sondern neu gegründet werden. Dafür bräuchte man dann keine Stiftung mehr. Das Unternehmen gehört nur sich selbst – quasi wie ein Mensch (sich immer nur selbst gehören sollte). Ich nenne dieses Konstrukt BEC (BEconomics Company).

Gemeinsam oder einsam kann man neue Modelle für die Welt entwickeln. Dazu gehört auch das BEC, die BEconomics Company. Foto: Alex Nazaruk / Depositphotos

Welche weiteren Besonderheiten folgen nun aus dieser speziellen Konstruktion? In der kapitalistischen Marktwirtschaft verfolgt ein Unternehmen zwei Hauptziele. Erstens, es will und muss seine Liquidität wahren, um seinen Erhalt abzusichern. Zweitens, es soll und will Gewinne erzielen, um damit Investitionen zu finanzieren und um diese an die Eigentümer auszuzahlen. Das BEC in der BEconomy tickt zunächst einmal nicht gänzlich anders – mit dem entscheidenden Unterschied, dass es ja keine Eigentümer hat und deshalb auch keine Gewinne an diese ausgezahlt werden müssen. Diese Art von Dividende wird an die Beschäftigten des Unternehmens ausgeschüttet.

Was es abzuwägen gilt…

Dabei entsteht jedoch eine große Herausforderung: Das BEC könnte bestrebt sein, möglichst hohe Gewinne zu erzielen, um seinen Beschäftigten eine größtmögliche Beteiligung zu zahlen. Dies funktioniert entweder, indem das Unternehmen einen sehr hohen Mitarbeiter-Anteil am Gewinn festsetzt, was auf Kosten notwendiger Investitionen gehen könnte. Soll dies verhindert werden, müsste das BEC seine Rendite, also seinen Gewinn im Verhältnis zum Umsatz, steigern.

Dies funktioniert zum einen durch geringere Kosten, was unter Umständen zu Lasten der Beschäftigten geht und eher unwahrscheinlich ist, wenn diese doch gerade ihr Einkommen aufbessern wollen. Also könnte und müsste das BEC zum anderen seine Preise erhöhen – auf Kosten der Abnehmer. Dies darf natürlich nicht sein. Folglich muss ab einer bestimmten Gewinnquote (tba) eine Übergewinnsteuer erhoben werden. Eine alternative Möglichkeit bestünde darin, den „Übergewinn“ als Rücklage zu verbuchen – als Finanzpolster für schlechte Zeiten.

Die Mitarbeiter-Beteiligung sollte möglichst gleichmäßig verteilt werden: Produktionsarbeiter sollten genauso beteiligt werden wie Manager. Foto: Rawpixel / Envato

Die Entscheidung über die Aufteilung zwischen Investitionen und Mitarbeiter-Beteiligung trifft der Aufsichtsrat. Ein Kontrollgremium, wie es bereits die kapitalistische Marktwirtschaft installiert – allerdings mit fundamentalen Unterschieden. Da es keine Kapitalseite mehr gibt, setzt sich der BEC-Aufsichtsrat anders als bisher zusammen. Und zwar aus verschiedenen Vertretern („Stakeholder“), die das breite Spektrum von Interessen in der Gesellschaft repräsentieren sollen:

  • Wissenschaftliche Management-Experten (mit einschlägiger Berufserfahrung): Sie vertreten vor allem die Belange einer effektiven Unternehmensführung.
  • Wissenschaftliche Branchen-Experten (mit einschlägiger Berufserfahrung), die vor allem ihre Fachkenntnisse aus der Branche, in der das BEC agiert, einbringen (z.B. technische Entwicklungstrends und Innovationen).
  • Wissenschaftliche Finanz-Experten (mit einschlägiger Berufserfahrung), die ihre Expertise vor allem für die BEC-Finanzierung bereitstellen.
  • Beschäftigte des Unternehmens, die spezifischen Interessen der Arbeitsnehmer vertreten.
  • Anwohner der BEC-Zentrale und weiterer lokaler Produktionsstätten des BEC mit entsprechenden Anliegen (Sicherheit, Verkehrsanbindung etec.).
  • Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (NGO), z.B. von Klimaschutz-NGOs, die vor allem darauf achten, dass das BEC einen überzeugenden Kurs der Nachhaltigkeit verfolgt.
  • Vertreter der Verbraucherzentralen, die dezidiert die Interessen der Konsumenten und damit der BEC-Kunden repräsentieren.
  • Durch Losverfahren bestimmte Bürgerinnen und Bürger, die – eben je nach Los – ganz unterschiedliche Ansichten haben und Interessen verfolgen können, aber in erster Linie für die Basis „mit Bodenhaftung“ stehen.

Die vielfältige Zusammensetzung zeigt, dass nicht von vornherein eine bestimmte Mehrheit existiert und niemand unter „Fraktionszwang“ auf Seiten des Kapitals oder der Arbeitnehmer abstimmen muss. Vielmehr ist es möglich, mit wechselnden Mehrheiten Beschlüsse zu fassen.

Und was ist mit den Managern!?
    Klar ist aber auch, dass der geschäftsführende Vorstand einer BEC nicht mit Manager-Typen besetzt werden kann, wie sie derzeit noch vorherrschen. Die BEC verfolgt eindeutig andere, nämlich gemeinnützige Ziele im Gegensatz zur klassischen „Geldmaschine“. Deshalb braucht es auch einen anderen Typus von Unternehmenslenker. Dies wird noch später und an anderer Stelle Thema sein.

Beim Economics Coach regiert die Eleganz der Einfachheit. Deshalb kann auch die Zahl gleichartiger Produkte überschaubar bleiben. Es braucht keine 35 verschiedenen Sorten Zahnpasta oder gar Hunderte verschiedener Handy-Verträge. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Marktstruktur, das heißt die optimale Anzahl von BECs in einer Branche. Darüber soll eine unabhängige Wettbewerbsbehörde entscheiden – eine Art Bundeskartellamt, allerdings mit erweiterten Kompetenzen.

Wie viele Unternehmen sollen es denn sein?

Soviel vorweg: Die optimale Zahl von Unternehmen hängt vom jeweiligen Produktionszweig ab. Wenn beispielsweise eine Branche eine umfassende Infrastruktur benötigt wie etwa Glasfasernetze, erscheint es ökonomisch wenig sinnvoll, dass zehn oder auch nur fünf Unternehmen parallel mehrere Netze bauen. Mögliche Optionen wären hier, dass zwei Anbieter gemeinsam ein Netz bauen, bei den Dienste-Angeboten dann aber in Konkurrenz zueinander treten. Eine alternative Variante bestünde darin, dass der Erbauer und Betreiber eines zentralen Netzes mehrere Dienste-Anbieter auf sein Netz lässt. So oder so wird das rigide Wettbewerbsdogma abgelöst vom Konzept der „coopetition“, einer Kombination aus Wettbewerb und Zusammenarbeit.

Oft hilft eine intensive Zusammenarbeit, um Ziele zu erreichen. Video: ddVideo / Envato

In anderen, weniger uniformen Branchen sind sicher mehrere Produzenten sinnvoll. So ist die Pharma-Industrie breit aufgefächert – von der Kopfschmerztablette bis zum Krebsmedikament –, sodass hier zweifellos mehrere spezialisierte Unternehmen notwendig erscheinen.

Das war’s aber noch nicht. Neben dem BEC sollen außerdem Genossenschaften (jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Zahl seiner Anteile) Bestandteil der BEconomy sein. Zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften und genossenschaftlich organisierte Versorger-Verbünde zwischen Landwirten und Verbrauchern. Es wird deutlich, dass es mit den BECs nicht nur Großunternehmen geben soll, sondern auch welche, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Kommunen und Regionen zugeschnitten sind. Die BEconomy weist schließlich auch Elemente der Sharing Economy auf: Ein BEC fungiert als Betreiber digitaler Plattformen, auf denen Privatpersonen ihre „kleinen“ Dienste anbieten können. Ein solches Modell wäre zum Beispiel für das „Wohnen auf Zeit“ oder das Carsharing für private Autos geeignet. Aber Aus die Maus für Kommerz-Konzerne wie AirBnB oder Uber.

Deine TEC-Learnings:
  • Das BEC (BEconomics Company) gehört sich selbst. Es darf Gewinne machen, die ausschließlich für Investitionen und Mitarbeiter-Beteiligungen verwendet werden. BECs werden von Aufsichtsräten kontrolliert, in denen die verschiedenen Stakeholder der Zivilgesellschaft repräsentiert sind.
  • Die Marktstruktur wird von einer wissenschaftlich agierenden Wettbewerbsbehörde vorgegeben und damit auch die optimale Anzahl von Unternehmen in einer Branche. Je weniger, desto besser.
  • In der BEconomy ist die BEC zwar die konstituierende Unternehmensform. Doch werden die BECs durch Genossenschaften und Elemente der Sharing Economy ergänzt. Von diesem Mix profitieren in erster Linie die Konsumenten.

© The Economics Coach 2025 (Titelfoto: Rawpixel / Envato)

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